zu Verherrlichung
Wie mag dem König nur zumute gewesen sein, als er zum ersten
Male das wiedereroberte Rouen betrat, den Ort, wo die Heldenjungfrau litt und starb?
Die Erinnerungen lassen ihn nicht los. Er erläßt eine Aufforderung an Wilhelm Bouillé,
den gelehrten Doktor der Theologie, genaueste Erkundigungen über den Prozeß einzuziehen,
wegen dem Jeanne, wie er sagt, "durch den großen Haß der Feinde grausam sterben mußte".
Er selbst läßt sieben Zeugen zu sich bitten, u.a. Martin Ladvenu, Jean Massieu, Machon.
Auf Betreiben der Familie von Jeanne d'Arc bereitet man in Rom den Rehabilitierungsprozeß
vor.
Geht uns für den 7. November 1455 und seine Auswirkung nicht
das Wort der Schrift durch den Sinn: "Sie, die Weisheit, die als Lügner darstellte,
so ihn bemakelten, und die ewige Glorie ihm verlieh - der Herr, unser Gott!"
(Weisheit 10,14.) Im Dome Unserer Lieben Frau zu Paris warten als Delegierte
des Papstes Erzbischof Johann Juvénal des Ursins von Reims und der Bischof Wilhelm
Chartier und Jean Bréhal, Inquisitor Frankreichs. Die Pforte tut sich auf und herein
tritt eine Dame in Trauer, gestützt auf den Arm ihres Sohnes. Es ist die Mutter von
Jeanne d'Arc und deren Bruder Peter. In der Hand hält sie ein Schreiben von Papst
Calixtus III. Sie kniet nieder und erzählt unter Schluchzen einfach und schlicht den
Lebensgang ihrer Tochter Jeanne und bittet, mit Hilfe ihres Rechtsanwaltes Peter
Maugier in Gegenwart noch vieler kirchlicher und weltlicher Persönlichkeiten um
Revision des ungerechten Urteils. Der Mutter Klage greift ans Herz. Sie aber will
sich ganz dem Urteile der Kirche, wie immer es sei, unterwerfen.
Am 17. November folgte in ihrem Beisein im bischöflichen
Palais eine Beratung der angesehensten Theologen der Zeit. Der folgten Vorladungen
der Zeugen. Die Eröffnung des gerichtlichen Verfahrens wurde an den Kirchentüren bekannt
gegeben. Nun stehen die Zeugen auf, im ganzen 115: Graf Dunois, Raoul de Gaucourt in
Orleans, in Paris der Herzog von Alençon, in Rouen der Gelehrte Seguin von Seguin,
Johann d'Aulon reicht schriftlichen Bericht ein. In Paris prüfen die Delegierten
des Apostolischen Stuhles die Unterlagen. In Rouen reiht sich Sitzung an Sitzung,
aber niemand meldet sich, das gesammelte Material zu widerlegen.
Am 7. Juli 1456 wird im erzbischöflichen Palais zu Rouen der
endgültige Urteilsspruch durch den Erzbischof von Reims, Johann Juvénal des Ursins
feierlich verkündet. Es sind zugegen die Bischöfe von Paris und Coutances, der
Generalinquisitor Frankreichs Johann Bréhal, ein Bruder Jeann d'Arcs, der Dominikaner
Fr. Martin Ladvenu, eine Schar auserlesener Theologen und Laien. Tiefe Stille herrscht
im Saale. Andachtsvoll lauscht die Menge. Da ertönen die Schlußworte, voll Ewigkeitswert:
"Nachdem alles und jedes, was zu prüfen war, reiflich überlegt ist, erklären wir,
Richter, in dieser Sache, in dem wir Gott allein vor Augen haben, in dieser Sitzung
diesen Urteilsspruch:
"Wir sagen, sprechen aus, setzen fest und verkünden, daß
besagter Prozeß und die Urteilsgründe tatsächlich und von Rechts wegen von Betrug,
Verleumdung, schwerer Ungerechtigkeit, Inkonsequenz und offenbaren Irrtümern angefüllt
sind; wir sagen, daß sie, sowohl als die obenangeführte Abschwörung, ihre Ausführung
und alles, was folgte, null und nichtig, ohne Wert und Wirkung gewesen sind, sind und
sein werden. Desungeachtet zerreißen wir sie, vernichten sie, heben wir sie auf und
erklären sie für wirkungslos, so weit als nötig und es die Vernunft befiehlt."
Und es bekräftigen weitere Erklärungen das Urteil, es besiegeln
dies Anordnungen heiliger Tat: "am selbigen Tage werde es feierlich verkündigt auf dem
Platze Saint-Ouen, wo Jeanne öffentlich bitter Unrecht gelitten, dort werde zur
Wiederherstellung ihrer Ehre Predigt und Bittgang gehalten - am anderen Tage aber
werde nach frommer Ansprache zum ewigen Gedächtnis der Heimgegangenen auf dem Alten
Markt, der Leidensstätte, ein Kreuz errichtet."
Und dann trägt die Urteilssstimme durchs ganze Königreich
Frankreich hin; denn der Erzbischof hebt zum letzten Male feierlich an:
"Wir erklären uns außerdem vorzubehalten, besagtes Urteil in den Städten und anderen
bedeutenden Orten, überall, wo wir es für nötig halten, ausführen zu lassen, zu
veröffentlichen und zu Ehren ihres Gedächtnisses feierlich zu begehen, unter Vorbehalt
endlich aller anderen Formalitäten, die noch zu erledigen nötig sind!"
Dieses Urteil findet im ganzen Lande begeisterten Widerhall.
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